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Montag, 22. August 2011

Es ist hass

…und ich persönlich hasse die Hitze.

INFO des LFV

Hitzewarnung

BR d LFV Michael Jost erstellt am 22.08.2011
Die Zentralanstalt fuer Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) hat für die kommenden Tage folgende Prognose erstellt:

Prognose:
Nachdem bereits am Wochenende die Höchsttemperaturen in der Steiermark teilweise bei über 30 Grad lagen, erreicht die Hitzewelle in den kommenden Tagen ihren Höhenpunkt. Die Temperaturen steigen verbreitet über die 30 Grad-Marke und werden stellenweise sogar bis zu 35 Grad erreichen. Dabei ist in der gesamten Steiermark mit starker oder mässiger Wärmebelastung zu rechnen. Besonders im Grossraum Graz bleiben auch die Nächte aussergewöhnlich warm.

Tendenz:
Bis zumindest Freitag bleibt die starke Wärmebelastung erhalten, lokale Hitzegewitter bringen nur eine vorübergehende Entspannung der Situation.
 
  Grossraum Graz:
 
Starke Wärmebelastung
 
  Weststeiermark:
 
Starke Wärmebelastung
 
  Südoststeiermark:
 
Starke Wärmebelastung
 
  Oststeiermark:
 
Starke Wärmebelastung
 
  Murtal:
 
Mässige Wärmebelastung
 
  Mürztal:
 
Mässige Wärmebelastung
 
  Ennstal:
 
Starke Wärmebelastung
 
 
Aufgrund der für die nächsten Tage zu erwartenden Hitzebelastung wird die Warnstufe des Steirischen Hitzeschutzplanes aktiviert. Umfassende Informationen können von folgenden Internetadressen heruntergeladen werden:
 
 
 
 
 
Zusätzlich finden sie im Downloadbereich Merkblätter, die für Ihre Organisation/Zielgruppe relevant und interessant sein können.
 
Hitzewelle & Tropentage/-nächte
 
Nicht nur ältere Menschen, chronisch Kranke, behinderte Menschen und Kinder sind besonders betroffen. Für jeden ist das Befolgen einiger nützlicher Ratschläge nicht nur wohltuend, sondern auch gesund!


Allgemeines Verhalten & Sofortmassnahmen
 
Trinken Sie mindestens 2 - 3 Liter pro Tag, am besten Mineralwasser oder Fruchtsäfte
Vermeiden Sie alkohol-, koffein- und stark zuckerhältige Getränke
Tragen Sie lockere Kleidung, eine Kopfbedeckung und kühlen Sie Ihren Körper
Suchen Sie kühle Räume auf, vermeiden Sie körperliche Anstrengungen im Freien

 Waldbesuchern wird empfohlen,  besonders achtsam zu sein…
Waldbesuchern wird in den kommenden Tagen besondere Achtsamkeit empfohlen.  Aufgrund der momentanen Witterungsverhältnisse sollten bei Ausflügen in Wald- und Wiesengebiete keine Zigaretten geraucht oder die Stummeln zumindest wieder mitgenommen werden. Ebenso wird von der Durchführung von Lagerfeuern ebenso dringend abgeraten, wie auch von der Verwendung von Kerzen oder Fackeln. Bereits Glasscherben können durch die Spiegelung bzw. Bündelung des Sonnenlichtes Wald- und Wiesenbrände auslösen. Daher sollten – neben dem Aspekt des Umweltschutzes – keine Dosen oder Flaschen achtlos weggeworfen oder zurückgelassen werden.
Besondere Brandgefahr geht auch von Auspuffrohren von PKWs aus, wenn diese am Rand von Waldwegen im Gras oder auf Zufahrten abgestellt werden. Trockenes Gras bzw. Laub kann sich durch einen heißen Auspuff rasch entzünden.
Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte umgehend den Feuerwehr-Notruf 122 wählen und diesen melden. Allenfalls ist anzuraten, in sicherer Entfernung zum Brand auf das Eintreffen der Einsatzkräfte warten, um diese bei Bedarf einweisen zu können.

Quelle: LFV ST

Dienstag, 11. Januar 2011

Photovoltaikanlagen – Gefahr für die Einsatzkräfte?

Aufgrund der jüngsten Diskussionen kann seitens des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark hinsichtlich eines Einsatzes bei Gebäuden mit Photovoltaikanlagen nachfolgendes festgestellt werden:

In den vergangen Jahren hat die Nutzung von Solarenergie in Form von Photovoltaikanlagen stark zugenommen. Es ist davon auszugehen, dass Feuerwehren nahezu aller Orts in der Steiermark im Einsatzfall mit solchen Anlagen, welche meist auf Dächern montiert sind, konfrontiert werden. Photovoltaikanlagen nutzen die Sonnenenergie um daraus elektrische Energie zu gewinnen. Zu diesem Zweck werden Kollektoren großflächig eingesetzt, welche Gleichspannungen bis zu 1000 Volt erzeugen können. Diese erzeugte Gleichspannung wird mit Hilfe von Wechselrichtern in Wechselspannung umgeformt und somit für den Endverbraucher nutzbar gemacht.

Die Installation solcher Photovoltaikanlagen ist in jedem Fall durch entsprechende Fachfirmen unter Berücksichtigung der geltenden Normen durchzuführen.

Quelle und ganzer Bericht hier

Donnerstag, 9. September 2010

Der LFV Steiermark distanziert sich von Wahlwerbung

Landesfeuerwehrverband Steiermark distanziert sich von Wahlwerbung

Der Landesfeuerwehrverband stellt aus aktuellem Anlass wertneutral fest, dass Wahlplakate u.a. der Bürgerinformation dienen. In den letzten Tagen wurden jedoch in verschiedenen Gemeinden der Steiermark Plakate affichiert, auf denen eine politische Fraktion zur steirischen Landtagswahl Werbung für sich macht, wo unter einem ein uniformiertes Feuerwehrmitglied abgebildet ist.

Der Landesfeuerwehrverband Steiermark distanziertsich in aller Deutlichkeit von dieser und von ähnlich gelagerten Aktionen. Der Landesfeuerwehrverband Steiermark legt großen Wert darauf festzuhalten, dass Feuerwehren in ihrem Wirken überparteilich agieren und parteipolitisch nicht vereinnahmt werden sollten.

Wahlwerbung, egal für welche Partei, wird weder durch den Landesfeuerwehrverband noch in seinem Namen betrieben. Alle Mitglieder des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark werden hiermit gebeten und sind angehalten, im oben beschriebenen Sinne zu handeln. An alle politischen Wahlwerber ergeht das höfliche Ersuchen, den Landesfeuerwehrverband und dessen Mitglieder nicht für Werbungen zu beanspruchen.

Von einer weitergehenden medialen Stellungnahme zu diesem Thema wird der Landesfeuerwehrverband Steiermark nach sorgfältiger Abwägung Abstand nehmen.

LBD Albert Kern

Landesfeuerwehrkommandant

Sonntag, 13. Juni 2010

Führerschein Neu-Regelung

Führerschein NEUREGELUNG für die Feuerwehren in Österreich

Feuerwehrleute dürfen künftig Einsatzfahrzeuge mit bis zu max. 5,5t und B-Führerschein lenken

Es war ein zweijähriger, zäher Kampf. Doch jetzt hat sich Josef Buchta, Präsident des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes, durchgesetzt. Verkehrsministerin Doris Bures ließ vor wenigen Tagen damit aufhorchen, dass Feuerwehrleute mit einem B-Führerschein künftig auch Einsatzfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 5,5 Tonnen lenken dürfen. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz betonte die Ministerin, dass der parlamentarische Beschluss noch in diesem Jahr fallen könnte.

Die Änderung des Führerscheingesetzes war ein oft formulierter Wunsch der Feuerwehrbasis, der bereits 2008 an den NÖ Landesfeuerwehrkommandanten herangetragen wurde. Buchta: „Viele Feuerwehren haben in ihren 3,5 Tonnen schweren Basisfahrzeugen keinerlei Platzreserven für wichtige Einsatzgeräte. Manches Fahrgestell wurde überladen, wodurch viele Feuerwehren in die Illegalität gerieten und sich dadurch strafbar machten.“

Viele Feuerwehren befinden sich nach wie vor in diesem Dilemma. Zum einen bringen sie in einem 3,5 Tonnen-Fahrgestell nicht die nötige Beladung unter, zum anderen können sie sich beispielsweise kein teures, tonnenschweres Rüstlöschfahrzeug leisten. Zudem beklagen sich immer mehr Kommandanten darüber, dass immer weniger junge Feuerwehrleute bereit sind, bis zu 3000 Euro für den Lastwagenführerschein auszugeben. Den sie in den meisten Fällen im Privatbereich gar nicht nützen können.

„Ich weiß, dass nicht jede Feuerwehr von diesem Problem betroffen ist, sie werden aber deutlich mehr. Um mittelfristig die flächendeckende Einsatzbereitschaft abzusichern, müssen wir daher rechtzeitig reagieren. Alles andere wäre grob fahrlässig“, freut sich Landesfeuerwehrkommandant Josef Buchta über die nun erzielte Lösung.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz wurde die Marschrichtung festgelegt. Um die Fahrerlaubnis für ein 5,5 Tonnen schweres Feuerwehrfahrzeug zu erwerben, muss der Inhaber eines B-Führerscheins eine Ausbildung in der eigenen Feuerwehr absolvieren. Die erworbenen Kenntnisse müssen vom Kommandanten bestätigt werden. In der Folge muss die Feuerwehr nur noch eine Bestätigung des Landesfeuerwehrkommandanten einholen. Ein Modell, in Anlehnung an den bereits seit Jahren gelebten Feuerwehrführerschein.

Die Änderung des Führerscheingesetzes, so betonte die Verkehrsministerin in der Pressekonferenz, soll noch in diesem Jahr erfolgen. Bures: „Die Feuerwehren leisten unbezahlbare Dienste. Sie sind ein wichtiges Standbein der Sicherheit in unserem Land. Die Tatsache, dass immer weniger Besitzer mit C-Führerschein im Feuerwehrwesen zur Verfügung stehen, hat auch uns zum Umdenken veranlasst. Wir sind froh, wenn wir mit dieser neuen Lösung eine Entspannung der Situation herbeiführen können.“

Eine der ersten Feuerwehren, die von der neuen Regelung profitieren wird, ist die jene aus Hadersfeld im Bezirk Tulln. Kommandant Mathias Altenriederer: „Wir müssen zwei alte Fahrzeuge ausscheiden und brauchen auf Grund der neuen Regelung diese jetzt nur durch eines ersetzen. Das erspart uns nicht nur viel Geld. Nicht nur bei der Erhaltung, sondern auch beim laufenden Betrieb. Trotz allem können wir weiterhin alle Einsatzaufgaben in unserem kleinen Ort erledigen. Ein Meilenstein im Feuerwehrwesen. Ein großer Verdienst des Landesfeuerwehrkommandanten.“

Autor: OBR MAG. MARKUS EBNER

Freitag · 28. Mai 2010 · 11:59





Donnerstag, 31. Dezember 2009

Der Florian Stützpunkt Informiert

Liezen, 28. Dezember 2009

Werte Kameradinnen und Kameraden!

In letzter Zeit rufen immer wieder Kameraden unmittelbar nach Sirenenalarm bei der
Bezirkswarnzentrale an, um den Grund der Alarmierung zu erfragen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Alarmabfragen nur über Funk zu erfolgen
haben. Lediglich bei Funkstörungen kann die Alarmabfrage durch EINEN Kameraden auch
telefonisch durchgeführt werden.
Die Notrufleitung 122 ist keine Info-Hotline! Um den reibungslosen Ablauf einer
Alarmierung zu gewährleisten, sind die ersten 5 – 10 Minuten für den Diensthabenden
sehr wichtig, da in den meisten Fällen ja nicht nur die Feuerwehr alarmiert werden
muss.
Alle Kameradinnen und Kameraden sind dazu angehalten, ihre Neugierde im Alarmfall
bei der eigenen Feuerwehr (Rüsthaus, HBI, OBI, etc.) zu stillen. Zukünftig wird bei
derartigen Anrufen keine Auskunft mehr erteilt und die Leitung kommentarlos
unterbrochen, um den Alarmierungsablauf nicht zu stören und Diskussionen aus dem Weg
zu gehen.
Wir bitten um euer Verständnis und um Information aller Kameradinnen und Kameraden!

Mit kameradschaftlichen Grüßen
„Gut Heil!“
LM Christian GROGGER
Dienststellenleiter


Mit der Bitte um Kenntnisnahme!


Erste Hilfe Kurs für Feuerwehrmitglieder

Wann: 13. und 14. März 2010

Wo: Bezirksfeuerwehrverband Liezen „Florian Liezen“

Beginn: 8 Uhr 00

Bekleidung: D3

Ablauf:


Samstag: Erste Hilfe Grundkurs (16Std) + Erste Hilfe Auffrischungskurs (8Std)

Sonntag: Fortsetzung des Erste Hilfe Grundkurs

Anmeldungen bitte mit Dienstgrad, Name und Feuerwehr und auch ob Erste Hilfe Grund- bzw. Auffrischungskurs bis spätestens 19.02. 2010 an den Bezirksfeuerwehrsanitätsbeauftragten BI d.S. Fixl Heinz Peter unter san.601@bfvli.steiermark.at

Bitte um baldige Anmeldung, da der EH – Kurs auf 25 Teilnehmer limitiert ist.

Kursbestätigung werden am Ende des Kurse in die Feuerwehrpässe eingeklebt, also bitte die Feuerwehrpässe zum Kurs mitbringen

Bitte bei Interesse rechtzeitig beim HBI oder Verwalter melden!

Abschließend allen Kameraden und Lesern einen guten Rutsch ins Jahr 2010
Mögen Eure Wünsche für 2010 alle in Erfüllung gehen.


Freitag, 18. September 2009

Blaulicht bei Übungsfahrten

Blaulicht bei Übungsfahrten

Regelung zur Verwendung des Blaulichtes bei Übungsfahrten

Seitens des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark wird mitgeteilt, dass in Absprache mit der Fachabteilung A20, HR Dr. Kurt Kalcher, die Verwendung von Blaulicht (ohne Folgetonhorn) bei der Anfahrt zum Übungsort verwendet werden kann.

Da aber die Verwendung von Blaulicht lt. Straßenverkehrsordnung nur bei Gefahr in Verzug erlaubt ist, muss das Blaulicht bei Eintreffen am Übungsort und bei Aufstellung des Fahrzeuges auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr, ausgeschaltet werden. Mit dieser Vorgangsweise sind allfällige Haftungsfragen ausgeschlossen.

Ein Vermerk im Fahrtenbuch ist jedenfalls erforderlich!

Info aus dem Newsletter 27-2009 des ©LFV Steiermark entnommen

Sonntag, 29. März 2009

Feuerwehreinsatz im Gleisbereich


Kürzlich wurde ein neuer verbindlicher Leitfaden für Einsätze im Gleisbereich der ÖBB herausgegeben. Auf der Homepage des OEBFV können die Unterlagen dazu gelesen bzw. heruntergeladen werden.
Info des LFV
ÖBFV Downloadbereich ÖBB