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Freitag, 18. September 2009

Blaulicht bei Übungsfahrten

Blaulicht bei Übungsfahrten

Regelung zur Verwendung des Blaulichtes bei Übungsfahrten

Seitens des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark wird mitgeteilt, dass in Absprache mit der Fachabteilung A20, HR Dr. Kurt Kalcher, die Verwendung von Blaulicht (ohne Folgetonhorn) bei der Anfahrt zum Übungsort verwendet werden kann.

Da aber die Verwendung von Blaulicht lt. Straßenverkehrsordnung nur bei Gefahr in Verzug erlaubt ist, muss das Blaulicht bei Eintreffen am Übungsort und bei Aufstellung des Fahrzeuges auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr, ausgeschaltet werden. Mit dieser Vorgangsweise sind allfällige Haftungsfragen ausgeschlossen.

Ein Vermerk im Fahrtenbuch ist jedenfalls erforderlich!

Info aus dem Newsletter 27-2009 des ©LFV Steiermark entnommen

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