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Sonntag, 13. Juni 2010

Führerschein Neu-Regelung

Führerschein NEUREGELUNG für die Feuerwehren in Österreich

Feuerwehrleute dürfen künftig Einsatzfahrzeuge mit bis zu max. 5,5t und B-Führerschein lenken

Es war ein zweijähriger, zäher Kampf. Doch jetzt hat sich Josef Buchta, Präsident des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes, durchgesetzt. Verkehrsministerin Doris Bures ließ vor wenigen Tagen damit aufhorchen, dass Feuerwehrleute mit einem B-Führerschein künftig auch Einsatzfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 5,5 Tonnen lenken dürfen. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz betonte die Ministerin, dass der parlamentarische Beschluss noch in diesem Jahr fallen könnte.

Die Änderung des Führerscheingesetzes war ein oft formulierter Wunsch der Feuerwehrbasis, der bereits 2008 an den NÖ Landesfeuerwehrkommandanten herangetragen wurde. Buchta: „Viele Feuerwehren haben in ihren 3,5 Tonnen schweren Basisfahrzeugen keinerlei Platzreserven für wichtige Einsatzgeräte. Manches Fahrgestell wurde überladen, wodurch viele Feuerwehren in die Illegalität gerieten und sich dadurch strafbar machten.“

Viele Feuerwehren befinden sich nach wie vor in diesem Dilemma. Zum einen bringen sie in einem 3,5 Tonnen-Fahrgestell nicht die nötige Beladung unter, zum anderen können sie sich beispielsweise kein teures, tonnenschweres Rüstlöschfahrzeug leisten. Zudem beklagen sich immer mehr Kommandanten darüber, dass immer weniger junge Feuerwehrleute bereit sind, bis zu 3000 Euro für den Lastwagenführerschein auszugeben. Den sie in den meisten Fällen im Privatbereich gar nicht nützen können.

„Ich weiß, dass nicht jede Feuerwehr von diesem Problem betroffen ist, sie werden aber deutlich mehr. Um mittelfristig die flächendeckende Einsatzbereitschaft abzusichern, müssen wir daher rechtzeitig reagieren. Alles andere wäre grob fahrlässig“, freut sich Landesfeuerwehrkommandant Josef Buchta über die nun erzielte Lösung.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz wurde die Marschrichtung festgelegt. Um die Fahrerlaubnis für ein 5,5 Tonnen schweres Feuerwehrfahrzeug zu erwerben, muss der Inhaber eines B-Führerscheins eine Ausbildung in der eigenen Feuerwehr absolvieren. Die erworbenen Kenntnisse müssen vom Kommandanten bestätigt werden. In der Folge muss die Feuerwehr nur noch eine Bestätigung des Landesfeuerwehrkommandanten einholen. Ein Modell, in Anlehnung an den bereits seit Jahren gelebten Feuerwehrführerschein.

Die Änderung des Führerscheingesetzes, so betonte die Verkehrsministerin in der Pressekonferenz, soll noch in diesem Jahr erfolgen. Bures: „Die Feuerwehren leisten unbezahlbare Dienste. Sie sind ein wichtiges Standbein der Sicherheit in unserem Land. Die Tatsache, dass immer weniger Besitzer mit C-Führerschein im Feuerwehrwesen zur Verfügung stehen, hat auch uns zum Umdenken veranlasst. Wir sind froh, wenn wir mit dieser neuen Lösung eine Entspannung der Situation herbeiführen können.“

Eine der ersten Feuerwehren, die von der neuen Regelung profitieren wird, ist die jene aus Hadersfeld im Bezirk Tulln. Kommandant Mathias Altenriederer: „Wir müssen zwei alte Fahrzeuge ausscheiden und brauchen auf Grund der neuen Regelung diese jetzt nur durch eines ersetzen. Das erspart uns nicht nur viel Geld. Nicht nur bei der Erhaltung, sondern auch beim laufenden Betrieb. Trotz allem können wir weiterhin alle Einsatzaufgaben in unserem kleinen Ort erledigen. Ein Meilenstein im Feuerwehrwesen. Ein großer Verdienst des Landesfeuerwehrkommandanten.“

Autor: OBR MAG. MARKUS EBNER

Freitag · 28. Mai 2010 · 11:59





1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Das ist aber ein praktische Regelung. Irgendwann bekommt man dann einen Komplett allinclusive Führerschein ;-)