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Freitag, 23. Dezember 2011

Dienstanweisung Bereichsfeuerwehrverbände

Das Steiermärkische Bezirksbehörden-Reorganisationsgesetz 2012 wurde am 20.12.2011 verlautbart. Gleichzeitig wurde auch die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Oktober 2011 über Sprengel, Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften in der Steiermark verlautbart. Diese tritt am 01.01.2012 in Kraft und vereinigt die bisherigen politischen Bezirke Judenburg und Knittelfeld zum neuen politischen Bezirk Murtal
Mit dem BB-ReorgG 2012 wurde auch das Landesfeuerwehrgesetz 1979, LGBl. Nr. 73/1979, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 52/2006 novelliert.
Durch den neugefassten § 13 Abs. 1 kommt es zu einer Entkoppelung der Feuerwehrbezirke von den politischen Bezirken. Dadurch wird auch eine Umbennung erforderlich. Die bisher bestehenden Bezirksfeuerwehrverbände werden daher per 01.01.2012 in Bereichsfeuerwehrverbände umbenannt.
Diese Umbenennung bringt im Feuerwehrwesen eine Reihe von Änderungen mit sich, die in einer Dienstanweisung zusammengefasst wurden.

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