Das Land Steiermark informiert darüber, dass Brauchtumsfeuer zu Ostern in diesem Jahr grundsätzlich nicht verboten sind. Die Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist bei der Abhaltung von Osterfeuern dennoch zwingend einzuhalten.
- Abhaltung mit maximal vier Personen aus insgesamt maximal zwei Haushalten bis 20:00 Uhr.
- Abhaltung mit ausschließlich im Haushalt lebenden Personen.
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